Nutzungsvertrag LBV-Seminarraum in Wiesmühl/Alz
Zwischen _________________________________________________________________
Name Vorname Verein/Verband
________________________________________________________________________________________
Straße PLZ Ort Telefon
Bankverbindung: BLZ – Kontonummer für die Rücküberweisung der Sicherheitshinterlegung
und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Engelsberg, vertreten durch den Vorsitzenden
Walter Gründl,Tunzenstr. 15, 84549 Engelsberg, Tel. 08634/5863 wird folgende Vereinbarung getroffen.
Die Anmietung des Seminarraumes ( ca. 80m² ), sowie einer Teeküche und 2 Toiletten für den Zeitraum vom
______________________ bis __________________
Unkostenpauschale pro Tag: € 100,00. +19% MWSt. =119,00€
Die Unkostenpauschale ist in bar zu übergeben, bzw. zu überweisen auf das Konto bei der
VR meine Raiffeisenbank e.G. Altötting Mühldorf Kontonr. 260 8430 BLZ 710 610 09
Zudem wird eine Sicherheitshinterlegung von 100,00 € erhoben.
- Für die Nutzung der Räume entrichtet der Nutzer eine pauschale Umlage welche sich aus den
anfallenden Betriebskosten der genutzten Raume ergibt. Leinen- Tischtücher werden gegen eine Reinigungsgebühr von 1,50€ pro Stück zur Verfügung gestellt, alternativ kann selbst gewaschen und gebügelt werden
- Der anfallende Müll ist vom Nutzer zu entsorgen.
- Getränke (außer Wein und Spirituosen) sind von der Brauerei Wieser zu beziehen.
- Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet.
- Beim Aufenthalt außerhalb des Gebäudes ist nach 22 Uhr störender Lärm zu vermeiden. Im Gasthaus gegenüber schlafen Hotelgäste.
- Die Hauseingangstüre ist nach Benutzung sowie nach Beendigung von Veranstaltungen abzuschließen. Für die Nutzungszeit ist der Nutzer für das ordnungsgemäße Verschließen der Fenster und Türen verantwortlich. Für Schäden, die durch nicht erfolgtes Schließen entstanden sind bzw. dadurch begünstigt wurden, ist der Nutzer kostenersatzpflichtig.
- Tiere dürfen nicht in die Einrichtung mitgebracht werden.
- Der Nutzer ist verpflichtet, für die schonende Behandlung der überlassenen Räumlichkeiten, der Außenanlage sowie der Einrichtungsgegenstände zu sorgen..
- Nutzer der Teeküche haben diese pfleglich zu behandeln und wieder sauber zu verlassen.
- Räume, Einrichtungen, Geräte sind schonend zu behandeln. Der Nutzer ist verpflichtet, die gemäß Nutzungsvertrag überlassenen Räume besenrein zu verlassen.
- Die Bedienung der Heizungsanlage erfolgt ausschließlich durch den Vermieter
- Die Ausschmückung und Dekoration der Räume ist nur mit Genehmigung gestattet. Verwendete Gegenstände und Materialien zur Ausgestaltung von Räumen sind unverzüglich nach Beendigung der Nutzung zu entfernen.
- Das Abbrennen von Feuerwerken und die Verwendung sonstiger glühender, glimmender oder brennender pyrotechnischer Gegenstände ist verboten.
- Soweit für Veranstaltungen zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, hat dies der Nutzer auf eigene Kosten und Verantwortung zu veranlassen
- Der Nutzer haftet für alle Schäden, die in oder an dem Überlassungsgegenstand, dessen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen während der Benutzung entstehen ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch den Mieter selbst, dessen Mitglieder, Beauftragte oder Besucher entstanden sind. Schäden sind bei Übergabe an den Vermieter zu melden.
- Von einer Nutzung der Räume sind ausgeschlossen: Veranstaltungen von Sekten u. nicht anerkannten Religionsgemeinschaften, sowie rechtsradikale Gruppen. Mit seiner Unterschrift erklärt der Nutzer zudem, dass er keiner Scientology nahen Vereinigung angehört.
- Die Nutzung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wiesmühl, den ……….
_________________________ ________________________
Rechtsverbindliche .Unterschrift Nutzer LBV-Ortsgruppe Engelsberg /Vertreter